CDU Informationsveranstaltung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

In Anbetracht der Unsicherheit in der Bevölkerung bei dem Thema "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" hatte die CDU-Lunestedt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
CDU-Vorsitzender Claas Götjen konnte als Referentin die Rechtsanwältin und Notarin Marita van Hall aus Beverstedt vor 50 interessierten Zuhörern begrüßen. Sie stellte die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht heraus. Nach Aussage van Halls geht es bei der Patientenverfügung im Wesentlichen darum, Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung bei aussichtsloser Erkrankung zu äußern. Dem Arzt werden Anweisungen gegeben, für den Fall, dass man zur Äußerung seines Willens nicht mehr in der Lage ist. Im Zentrum steht, in Würde zu sterben, schmerzlindernde Mittel zu erhalten aber zu verhindern, dass das Sterben durch apparative Maßnahmen unnötig verlängert wird.
Van Hall riet davon ab, nicht gewünschte Maßnahmen allzu konkret zu bestimmen. "Keine künstliche Beatmung" könne zur Konfliktsituation führen, wenn sie zur Linderung von Leiden erforderlich würde. Eine Patientenverfügung muss Datum und Unterschrift enthalten und sollte alle 2 - 3 Jahre inhaltlich durch erneutes Hinzufügen von Datum und Unterschrift bestätigt werden.
Die Vorsorgevollmacht (für den Fall, dass der Vollmachtgeber selbst seine Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann) ermächtigt de Bevollmächtigten, in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden. Sie dient zur Vorbeugung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens. Die Referentin empfahl, eine Widerrufsmöglichkeit vorzusehen und die Vollmacht mit fachkundigem Rat auf persönliche Verhältnisse zuzuschneiden.
Marita van Hall stellte auf Besucherfragen heraus, dass Ankreuz-Vordrucke bedenklich seien und unwirksam sein könnten. Als sicherste Form gilt die notariell beurkundete Vollmacht. Sie ist besonders notwendig, wenn die Vollmacht auch zu Verfügungen über Grundbesitz berechtigen soll.
Wer die Patientenverfügung über einen Notar erstellen lassen möchte, müsste mit Kosten von knapp 40 Euro rechnen. Bei einer Vorsorgevollmacht kommt es auf den Wert des Vermögens an. Bei 100.000 Euro müsste man mit 135 Euro rechnen.
 

Rechtsanwältin und Notarin Marita van Hall